AirMex Absaugungen für toxische Stäube:
AirBull 2000/3500/5000 - Absauganlage für toxischen Staub, Feinstaub und Rauch, sowie für Gase, Dämpfe, Gerüche und Mikroorganismen
AirBull-P 3500 - Punktabsaugung für toxischen Staub, Feinstaub und Rauch, sowie für Gase, Dämpfe, Gerüche und Mikroorganismen
AirBull TOWER - 360° Raumabsaugung für toxischen Staub, Feinstaub, Rauch, Gase, Dämpfe, Gerüche und Mikroorganismen
DTX-1500 Staubabscheider
AM 200-Bag Industriesauger
WA-2800/3600 - Deckenluftreiniger für toxischen Staub, Feinstaub
Der Umgang mit toxischen Stoffen, gesundheitsgefährdenden Stäuben oder Rauchgasen stellt höchste Anforderungen an die Luftreinhaltung in Industrie, Handwerk und Laboren. Ob in Deutschland, Österreich oder der Schweiz – die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz sind streng, um Mitarbeiter vor Langzeitschäden durch Mikropartikel zu schützen. AirMex bietet spezialisierte Absaugsysteme, die toxische Partikel sicher erfassen und mittels hochwirksamer HEPA-Filter zuverlässig aus der Arbeitsumgebung entfernen.
Warum die Absaugung toxischer Stoffe unverzichtbar ist
Toxische Stäube (z. B. Blei, Cadmium, Nickel oder pharmazeutische Wirkstoffe) und Schweißrauche sind oft so fein, dass sie alveolengängig sind – sie dringen tief in die Lunge ein und können von dort in die Blutbahn gelangen. Ohne eine professionelle Absauganlage riskieren Betriebe nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, sondern auch die Nichteinhaltung gesetzlicher Grenzwerte.
Gesetzliche Vorschriften und Arbeitsschutz (TRGS)
In Deutschland regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) den Umgang mit diesen Substanzen:
TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte): Definiert die maximal zulässige Konzentration von Stoffen in der Luft.
TRGS 560 (Luftrückführung): Schreibt vor, dass beim Umgang mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsschädigenden Stoffen die Luft nur unter extrem strengen Auflagen (meist nur bei Verwendung geprüfter Filter der Staubklasse H) zurückgeführt werden darf.
Staubklasse H: Für hochgradig gesundheitsgefährdende Stoffe sind Absauger der Staubklasse H zwingend erforderlich. Diese verfügen über einen Abscheidegrad von > 99,995 %.
HEPA-Filtertechnologie: Das Herzstück der AirMex-Anlagen
Für die Filtration toxischer Stoffe setzt AirMex auf mehrstufige Filtersysteme. Das Herzstück bildet hierbei der HEPA-Filter (High-Efficiency Particulate Air) der Klassen H13 oder H14.
H13/H14 Filtration: Diese Filter fangen selbst kleinste Partikel und Schwebstoffe im Submikron-Bereich ab.
Sichere Entsorgung: AirMex-Systeme sind so konzipiert, dass der Filterwechsel staubarm und sicher erfolgt, um das Wartungspersonal nicht zu gefährden.
AirMex Lösungen für toxische Materialien
Unsere Absauganlagen sind für unterschiedliche industrielle Anforderungen konzipiert – von mobilen Kompaktgeräten bis hin zu stationären Zentralabsaugungen.
Ihre Vorteile mit AirMex im deutschsprachigen Raum
AirMex ist Ihr Partner für saubere Luft in der gesamten DACH-Region. Wir unterstützen Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Umsetzung ihrer Arbeitsschutzstrategien.
Fachberatung vor Ort: Wir analysieren Ihre spezifische Gefährdungsbeurteilung und empfehlen die passende Anlage.
Generell gilt: Die jeweilige Gefahrenprüfung der vorhandenen Schadstoffe und die Eignung des Einsatzes einer Absaugvorrichtung mit einem H14-Filter oder H-Filter, hat stets kundenseits zu erfolgen. Der Einsatz eines H14-Filters, bei Absauganlagen bzw. eines H-Filters bei Industriesaugern, gilt als zuverlässige und geeignete Methode gesundheitsschädliche Stäube abzusaugen und bis zu 99,995% zu filtern (bei einer Partikelgröße von 0,1 bis 0,3 μm bei Absauganlagen und 0,1 μm bei Industriesaugern). Bei Dämpfen, Gasen und Rauch ist zusätzlich ein Aktivkohlefilter zu verwenden, der gasförmige Verbindungen binden kann. Die eingesetzten Absaugungen und Filter können die jeweilige Schadstoffbelastung deutlich verbessern, jedoch lässt sich ein Restrisiko durch die vorhandenen Schadstoffe niemals vermeiden. Die verwendeten Filter werden intensiv geprüft und erfüllen die gegebenen gesetzlichen Normen der EU bzw. Deutschlands.
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Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und rechtlich Ihren Betrieb ab. Ob es um die Einhaltung der TRGS geht oder um die Auswahl des richtigen HEPA-Filters für Ihre spezifische Anwendung – die Experten von AirMex stehen Ihnen zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Projektberatung.
Die ideale Ergänzung zu Ihrer Absauganlage von AirMex. Nutzen Sie unseren speziellen Industriesauger mit H-Filter zur zuverlässigen Reinigung von Böden und Oberflächen in gesundheitsgefährdenden Arbeitsumgebungen.
AirMex Industriestaubsauger - Industriesauger mit H-Filter für toxischen Staub und Feinstaub
Wir beraten Sie gerne persönlich:
Beratungs-Hotline: +49 (0)8035 - 501 90 20
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Das AirMex-Team – Rosenheim
Als toxische Stäube gelten alle Stäube und Aerosole, die laut TRGS 906 bzw. TRGS 905 als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR-Stoffe) eingestuft sind oder einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von weniger als 0,1 mg/m³ haben. Typische Beispiele sind Asbestfasern, Quarzfeinstaub, Chrom(VI)-Verbindungen, Bleistaub, Nickel- und Kobaltverbindungen, Hartholzstäube (Eiche, Buche), Schimmelpilzsporen, Beryllium, pharmazeutische Wirkstoffe sowie radioaktiv kontaminierte Stäube. Sie entstehen in Sanierung & Abbruch, Metallbearbeitung, Schweißtechnik, Gießereien, Pharma- und Chemieindustrie, Holzbearbeitung sowie in Laboren.
Für Industriesauger (Trockensauger) regelt die DIN EN 60335-2-69 drei Staubklassen mit verschiedenen Prüfkriterien für die maximal zulässige Durchlassrate:
Für toxische Stäube ist verbindlich ein H-Industriesauger einzusetzen – idealerweise mit BGIA-Prüfbescheinigung und zusätzlichem Filter-Schutzbeutel.
Für Absauganlagen und Lufttechnik werden Filter nach EN 779 (bzw. seit 2018 ISO 16890) und EN 1822 klassifiziert – eine völlig andere Logik als L/M/H:
Für toxische Stäube ist auch hier mindestens ein HEPA H13 notwendig – bei zertifizierter Reinraumluft oder kanzerogenen Submikron-Partikeln eher H14 oder U15.
Die beiden Klassifizierungen werden häufig verwechselt, regeln aber unterschiedliche Gerätetypen und Prüfkriterien:
Vereinfacht: H-Staubklasse betrifft den gesamten Sauger, HEPA betrifft nur das Filtermedium. Ein H-Sauger enthält typischerweise ein HEPA-H13- oder H14-Element – aber zusätzlich müssen Gehäuse, Dichtungen und Entsorgungskonzept dichtgeprüft sein. Für stationäre Absauganlagen ist die Filterklasse (z. B. F9 + H14) das maßgebende Auslegungskriterium.
Nach EN 1822 liegt der Abscheidegrad bei H13 bei mindestens 99,95 % und bei H14 bei mindestens 99,995 % bezogen auf die MPPS-Partikelgröße (Most Penetrating Particle Size, ca. 0,1–0,3 µm). Wichtig: Die Skala ist logarithmisch – jede Stufe höher bedeutet eine Zehnerpotenz weniger Durchlass. Ein H14 lässt also nur ein Zehntel der Partikel durch, die ein H13 passieren lässt. Für toxische und kanzerogene Submikron-Partikel (Beryllium, Zytostatika, Asbestfasern) verlangen viele Spezifikationen daher zwingend H14 als Endstufe, manchmal sogar U15.
Ein H-Sauger (DIN EN 60335-2-69) bzw. ein HEPA-H13/H14-Filter (EN 1822) ist zwingend einzusetzen bei:
Bei explosionsfähiger Atmosphäre (z. B. Aluminium-Schleifstaub mit toxischen Beimischungen) kommt zusätzlich die ATEX-Pflicht nach 2014/34/EU hinzu.
Nein, ein einfacher H-Sauger reicht nicht. TRGS 519 verlangt für Asbestarbeiten zusätzlich eine BGIA-Bauartprüfung mit dem Zusatz „Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest“. Diese Geräte erfüllen mehrere besondere Anforderungen: geprüfte Filtermedien (mind. H14), Doppel-Entsorgungssack mit Kabelbinder-Verschluss, externer Abluftauslass, integrierte Volumenstromüberwachung und das Prüfzeichen „TRGS 519 geeignet“ auf dem Typenschild. Asbestarbeiten dürfen zudem nur durch Personen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 durchgeführt werden. In Österreich gelten analoge Anforderungen nach AUVA-M 230 „Asbest“, in der Schweiz nach SUVA-Merkblatt 84024.
AirMex kombiniert stationäre Absauganlagen mit HEPA-H13/H14-Endstufe für die direkte Quellabsaugung an Maschinen mit mobilen H-Industriesaugern für die Boden- und Flächenreinigung:
Welche Kombination optimal ist, hängt vom konkreten Material, Volumenstrom und Arbeitsumfeld ab. Eine individuelle Auslegung erfolgt im Beratungsgespräch.
Kontaminierte HEPA-Filter und Filter-Schutzsäcke gelten in Deutschland als gefährlicher Abfall nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) und tragen je nach Staub eigene Abfallschlüsselnummern (z. B. AS 17 06 05* für asbesthaltige Baustoffe). Bei Wechsel im AirMex-H-Sauger wird der Filter-Schutzsack im Gerät verschlossen (Kabelbinder + Folie), in einen zweiten Foliensack doppelt eingeschweißt und mit Gefahrgut-Etikett an einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb übergeben. Die Dokumentation erfolgt über elektronische Begleitscheine (eANV). In Österreich greift das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002), in der Schweiz die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA).
Ja. AirMex liefert DACH-weit – Deutschland, Österreich und die Schweiz – und berücksichtigt die länderspezifischen Compliance-Vorgaben: TRGS 519/559/906 sowie DGUV-Regeln in Deutschland, AUVA-Merkblätter und die Grenzwerteverordnung (GKV) in Österreich, SUVA-MAK-Liste und EKAS-Richtlinien in der Schweiz. Bei kritischen Anwendungen (Asbest, Pharma, Reinraum) unterstützt unser Servicetechnik-Team bei Inbetriebnahme, Volumenstrommessung und Filterwechsel direkt vor Ort. Auf alle Standardgeräte bieten wir eine 14-tägige unverbindliche Probestellung. Beratung unter +49 (0)8035 · 501 90 20 oder [email protected].